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Rahmenkonzept der IFRS
Im Vergleich zu den einzelnen Rechnungslegungsstandards hat das Rahmenkonzept der IFRS eine überdurchschnittlich lange Lebensdauer. So war der Ruf der Praxis nach einer Überarbeitung nicht verwunderlich.

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Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Das IASB hat die endgültige Fassung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" herausgegeben. Damit wird ein Großteil des Projekts zur Ersetzung der bisherigen Rechnungslegungsvorschriften abgeschlossen. Herzstück der Reform ist die Einführung einer stärker vorausschauenden Bildung von Risikovorsorge.

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Abschlussprüfungen
Als Folge der Finanzkrise nimmt die EU Wirtschaftsprüfungsunternehmen an die Leine. Künftig müssen Prüfungsgesellschaften nach bestimmten Fristen rotieren. Außerdem werden die Dienste beschränkt, die sie den geprüften Firmen anbieten dürfen. Internationale Standards für die Abschlussprüfung werden auf die EU übertragen.

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Mutter-Tochter-Richtlinie
Doppelte Nichtbesteuerung ist ein Bereich, in dem die EU dringend handeln muss. Dabei hat sie auch die Geldströme zwischen Konzernmüttern und ihren Töchtern im Ausland im Visier. Die Steuerbefreiung für Hybridanleihen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften soll abgeschafft werden. In die Mutter-Tochter-Richtlinie wird eine allgemeine Missbrauchsregelung eingeführt.

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Steuerliche Teilwertabschreibungen
Das Bundesministerium für Finanzen sah sich gezwungen, sein bisheriges Schreiben zur Teilwertabschreibung zu überarbeiten. Die wesentlichste Neuerung besteht in der Abschaffung der Bandbreitenregelung. Der vorliegende Entwurf des BMF weicht in einem wesentlichen Punkt von der Rechtsprechung des BFH ab.

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Kapitalflussrechnung
Als wesentlichen Vorteil einer Kapitalflussrechnung wird häufig die geringe bilanzpolitische Beeinflussbarkeit genannt. Ob das der Realität entspricht, lässt sich in Frage stellen. Die Reformbedürftigkeit der Regelungen zur Kapitalflussrechnung wurde auf nationaler Ebene erkannt, und es erfolgte eine Überarbeitung. Die Revision der internationalen Vorschriften wurde gestartet, aber dann auf Eis gelegt.

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Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Die Prüfungsschwerpunkte halten auf den ersten Blick wenige Überraschungen bereit. Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass sämtliche neuen Standards aufgegriffen wurden, welche seit dem 1.1.2013 zu beachten sind. Da diese Standards teilweise erhebliche Ermessensentscheidungen bedingen und sich eine herrschende Bilanzierungspraxis noch nicht herausbilden konnte, stellen diese Prüfungsschwerpunkte "Neuland" dar.

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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Ende Juli 2014 wurde der Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der vor einem Jahr in Kraft getretenen neuen EU-Bilanzrichtlinie. Eine wichtige Neuerung ist die erstmalige Einführung von Berichtspflichten über Zahlungen an staatliche Stellen für bestimmte Unternehmen.

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Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Künftig stehen Rechnungslegung und Risikomanagement bei den Unternehmen besser im Einklang. Die neuen Regelungen zum Hedge Accounting erleichtern beziehungsweise machen eine transparente Darstellung von Absicherungsstrategien in der Bilanz erst möglich.

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Versicherungsverträge
Mit den vorgeschlagenen Neuerungen versucht das IASB einen Spagat zwischen einer stärkeren Glättung der Ergebnisse von Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund einer Ausweitung der Fair-Value-Bilanzierung zu erreichen. Ein solcher Versuch kann nicht zu 100 Prozent gelingen.

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Bilanzierung von Umsatzerlösen
Neuer Standard beeinflusst Zeitpunkt und Höhe der Bilanzierung des Umsatzes. Auf viele Branchen hat das gravierende Auswirkungen. Mehrkomponentenverträge müssen in ihre Einzelleistungen zerlegt und getrennt bilanziert werden. Dies hat immense Aufwände zur Folge.

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Beizulegender Wert
Ein Durchbruch wurde erzielt. Erstmals konnte sich auf eine einheitliche Definition und auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Marktpreisermittlung geeinigt werden. Im Mai 2011 wurde eine globale Definition für den Fair Value veröffentlicht.

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Körperschaftsteuer
Die EU-Kommission möchte das undurchschaubare Dickicht der Unternehmensbesteuerung in der EU fairer und einfacher gestalten. Die Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Gewinne auf der Basis einer EU-weit gültigen einheitlichen Bemessungsgrundlage zu versteuern.

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Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten
Die wesentliche Neuregelung betrifft die bilanzielle Abbildung von finanziellen Verbindlichkeiten unter der Fair-Value-Option. Die bisherigen Regelungen standen unter heftiger Kritik, da sich diese bei einer Verschlechterung in der Beurteilung des eigenen Kreditrisikos ertragserhöhend und bei einer Verbesserung ertragsmindernd auswirkten.

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EU-Grünbuch
Die Politik auf EU-Ebene hat die Abschlussprüfung und die damit Befassten unter die Lupe genommen. Die Branche ist aufgeschreckt. Die Marktmacht der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften soll gebrochen werden, um eine größere Diversifizierung zu erreichen.

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Erbschaftsteuer
Unter dem Deckmantel der Sicherung von Arbeitsplätzen werden Erben von Unternehmen gegenüber anderen Steuerpflichtigen übermäßig begünstigt. Durch geschickte Gestaltungsmaßnahmen kann Privatvermögen in steuerbegünstigtes Unternehmensvermögen umstrukturiert werden. Die Klage des Bundesfinanzhofes könnte die Erbschaftsteuer in Gänze in Frage stellen.

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Der neue IAS 19
Die neuen Regelungen werden für einige Unternehmen weitreichende Folgen haben: Die Höhe des Eigenkapitals wird volatiler. Die Gewinne können schrumpfen. Die bilanzpolitischen Spielräume bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen werden kleiner.

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Integriertes Reporting
Die aktuelle Unternehmensberichterstattung ist von einem Wildwuchs regulatorischer Anforderungen geprägt. Die Anhangsangaben werden immer ausführlicher. Geschäftsberichte von 300 oder gar 400 Seiten sind keine Seltenheit. Der Bogen wurde überspannt, jetzt wurde der Weg in die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen.

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Konsolidierungsvorschriften
In der Finanzmarktkrise sind die internationalen Bilanzierungsvorschriften zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises stark in die Kritik geraten. Sie ermöglichten Unternehmen, ihre Risiken in Zweckgesellschaften auszulagern, die nicht in der Bilanz zu erfassen waren. Dies führte zu einer Überarbeitung der Regelungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

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